Ja, das ist grauslich, schrecklich, unvorstellbar. Aber kennen die Damen und Herren dieser Zeitung das Mediengesetz? Darin heißt es:
"§7(1) Wird in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. (...)"
In §7a ist außerdem geregelt, dass die Bekanntgabe der Identität einer Person, die Opfer einer strafbaren Handlung geworden ist oder einer strafbaren Handlung verdächtigt ist oder wegen einer solchen verurteilt wurde, nur in besonderen Fällen erlaubt ist.
Die Polizei hatte das Foto des Mannes an die Presse gegeben, damit sich eventuelle Zeugen melden können. Aber die Zeitung "Österreich"- wie übrigens auch die Kronen Zeitung - veröffentlicht private Fotos des Mannes und seiner Tochter (diese ist allerdings auf dem Foto 14 Jahre alt, heute ist sie über 40) und deren Familiennamen. Beide Zeitungen veröffentlichen auch Fotos der Mutter und Geschwister, wenn auch "gepixelt". Und interessanterweise veröffentlichen beide Zeitungen eine 3D-Grafik der Kellerräume, in denen die Frau und ihre Kinder gefangen gehalten wurden, allerdings sehen die Räume etwas unterschiedlich aus. Wie im Text tun die Zeitungen aber so, als ob sie alles genau wüssten, quasi dabeigewesen waren, als die Familie zum Beispiel in die Klinik gebracht wurde.
Glücklicherweise passieren ja ab und zu scheußliche Dinge, damit die Schweinepresse, wie Armin Thurnher vom Falter sie gerne bezeichnet, etwas zu schreiben hat. Ich weiß aber nicht, ob wir das unbedingt alle(s) lesen wollen oder sollen.
Erst vor etwa zwei Wochen hatte die Wiener Gratiszeitung "Heute" Details aus nicht-öffentlichen, unter Verschluss gehaltenen Polizeiakten zu Natascha Kampusch berichtet. Chefredakteur Richard Schmitt soll gesagt haben: "Wir sehen es als unsere Pflicht, wenn wir Unterlagen von strafrechtlicher Bedeutung zugespielt bekommen, diese auch zu veröffentlichen." Was bitte ist davon strafrechtlich relevant? Und ist die Zeitung jetzt eine Untersuchungsbehörde oder das Gericht oder wie? Meiner Meinung nach hätte die Zeitung sofort beschlagnahmt werden müssen.
Heute macht das Ober-Schweineblatt, das sich den Namen der Republik unter den Nagel gerissen hat, mit Foto und vollem Namen jenes Mannes auf, der in Amstetten seine Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten, vergewaltigt und mehrfach geschwängert haben soll (oder "hatte" - je nachdem - er hat gestanden).
Wo ist eigentlich der Presserat hingekommen? Wird es nicht endlich Zeit, wieder irgendein Organ zu gründen, das die Medien in die Schranken weist bei Verstößen gegen die Berufsethik? Ich weiß schon, diese Medien wurden nur zu dem Zweck gegründet, solche Geschichten zu schreiben. Aber trotzdem: So geht es nicht weiter, da muss irgendein Zeichen gesetzt werden!
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